Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Vera IT, Rehrstieg 16d, 21147 Hamburg (nachfolgend „Vera IT“) und dem Kunden über IT-Dienstleistungen — insbesondere Webentwicklung, Mobile Apps, Cloud-Lösungen, UI/UX Design, Cybersecurity, Künstliche Intelligenz (KI), Automatisierung sowie Beratung und Wartung.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Vera IT deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, richten sich unsere Leistungen primär an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote, Projektübersichten und Kostenschätzungen von Vera IT sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Vera IT, durch Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zustande.
Leistungsbeschreibungen auf der Website, im KI Module Builder oder in Marketingmaterialien stellen keine bindenden Angebote dar, sondern dienen der ersten Orientierung.
§ 3 Leistungsumfang
Art, Umfang und Zeitplan der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung (Statement of Work) oder dem Projektvertrag. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).
Sofern nicht anders vereinbart, schuldet Vera IT eine fachgerechte Dienstleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Empfehlungen zu Technologien, Architekturen oder KI-Modellen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Planung verfügbaren Stand der Technik.
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind — sofern nicht ausdrücklich vereinbart — Lizenzen Dritter, Domain- und Hosting-Gebühren, Content-Erstellung durch den Kunden, SEO-Garantien sowie laufender Support nach Projektabschluss.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Projektdurchführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend und können zu Mehraufwand führen, der gesondert vergütet wird.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Marken, personenbezogene Daten) verantwortlich.
§ 5 Preise, Zahlung und Verzug
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Projekten können Teilzahlungen nach Meilensteinen vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug sind Vera IT Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten im zulässigen Rahmen vorbehalten. Vera IT ist berechtigt, laufende Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
§ 6 Abnahme, Übergabe und Dokumentation
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt eine Übergabe inklusive dokumentierter Installation, Konfiguration oder Repository-Zugang, soweit vereinbart.
Der Kunde prüft die Leistungen innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe und teilt etwaige Mängel schriftlich mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, gelten die Leistungen als abgenommen, sofern der Kunde Verbraucher ist und gesetzlich zwingend eine Abnahmeerklärung vorgesehen ist, gilt diese Regelung nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
Übergabedokumentation kann README-Dateien, Deployment-Anleitungen, API-Dokumentation oder vergleichbare technische Unterlagen umfassen.
§ 7 Hosting, Wartung und Service Level
Hosting-, Wartungs- und Support-Leistungen werden — sofern beauftragt — in separaten Vereinbarungen mit konkretem Leistungsumfang, Reaktionszeiten und Verfügbarkeitszielen definiert.
Ohne ausdrückliche SLA-Vereinbarung schuldet Vera IT keine bestimmte Verfügbarkeit. Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
Backups, Monitoring und Incident Response richten sich nach dem vereinbarten Wartungspaket. Der Kunde ist für eigene Business-Continuity-Planung verantwortlich, sofern nicht anders vertraglich geregelt.
§ 8 Künstliche Intelligenz (KI) und Automatisierung
Bei KI-gestützten Lösungen (Chatbots, Automatisierungen, Modul-Builder, API-Integrationen mit Drittanbietern wie OpenAI) weist Vera IT darauf hin, dass KI-Ausgaben fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein können.
Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte und Entscheidungen vor produktivem Einsatz zu prüfen. Vera IT übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der ungeprüften Übernahme von KI-Ergebnissen entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien — sofern erforderlich — einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Details zur Datenverarbeitung auf der Website finden sich in der Datenschutzerklärung.
API-Kosten, Token-Verbrauch und Lizenzen externer KI-Dienste trägt der Kunde, sofern nicht im Angebot anders ausgewiesen.
§ 9 Urheberrechte und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Projekts erstellten Werke (Software, Designs, Konzepte, Dokumentation) unterliegen dem Urheberrecht. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über, soweit im Angebot nicht anders geregelt.
Sofern nicht ausschließliche Rechte eingeräumt werden, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.
Vera IT ist berechtigt, allgemeine Projekterfahrungen, nicht vertrauliche Methoden und anonymisierte Referenzen für Marketingzwecke zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
§ 10 Gewährleistung
Vera IT gewährleistet, dass die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
Bei berechtigten Mängeln ist Vera IT zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, soweit gesetzlich vorgesehen.
Keine Gewähr besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter, geänderte Systemumgebungen oder fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen.
§ 11 Haftung
Vera IT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vera IT haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverluste, soweit gesetzlich zulässig, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgesetze. Soweit Vera IT als Auftragsverarbeiter tätig wird, wird ein AVV geschlossen.
§ 13 Kündigung und Stornierung
Projektverträge mit fester Laufzeit enden mit Erfüllung des Leistungsumfangs. Wartungsverträge können — sofern nicht anders vereinbart — mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Drittkosten sind in jedem Fall zu vergüten.
Stornierungen durch den Kunden nach Projektbeginn können Stornogebühren nach dem im Angebot genannten Aufwand verursachen.
§ 14 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, Ausfall kritischer Infrastruktur, behördliche Anordnungen) entbinden die Parteien für die Dauer und im Umfang der Störung von der Leistungspflicht.
§ 15 Unterauftragnehmer
Vera IT ist berechtigt, qualifizierte Unterauftragnehmer einzusetzen (z. B. Cloud-Provider, KI-API-Anbieter, spezialisierte Freelancer). Vera IT bleibt für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung verantwortlich.
Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, stellt Vera IT sicher, dass Unterauftragnehmer die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg, sofern gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
Vera IT
Rehrstieg 16d, 21147 Hamburg
E-Mail: info@verait.de ·
Telefon: +49 155 63740470
Hinweis: Diese AGB sind eine allgemeine Vorlage für IT-Dienstleistungen von Vera IT. Individuelle Projektverträge können abweichende Regelungen enthalten. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.